Wohnungsbrand in Artern - Fahrlässige Brandstiftung vermutet, 80000 Euro Schaden
Nach dem Wohnungsbrand schloss die Kriminalpolizei eine vorsätzliche Brandstiftung aus. Stattdessen kommt ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Licht – also eine fahrlässige Brandstiftung – in Betracht. Der Sachschaden wird auf etwa 80.000 Euro geschätzt.
Am Mittwoch berichtete die Landespolizeiinspektion Nordhausen über einen Wohnungsbrand in der Talstraße:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5964951
Am Donnerstag kam an dem Brandort der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen zu Einsatz, um nach der Brandursache zu ermitteln. Ersten Erkenntnissen zufolge kann eine vorsätzliche Brandstiftung ausgeschlossen werden. Vielmehr kommt ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Licht, also eine fahrlässige Brandstiftung, in Betracht.
Durch die Brandzehrung in der Wohnung und die Löscharbeiten wird der Sachschaden auf etwa 80000 Euro geschätzt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Talstraße, Artern
- Schaden
- 80,0k €