Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Speyer

Bei einer Verkehrskontrolle am 25.04.2026 um 14:05 Uhr stellten Beamte an einem E-Scooter eine abgelaufene Versicherungsplakette aus dem Vorjahr fest. Gegen den 15-jährigen Fahrer sowie den Halter des Fahrzeugs wurden Strafverfahren eingeleitet.

SpeyerRheinland-PfalzVeröffentlicht am
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Am 25.04.2026 gegen 14:05 Uhr wurde durch eine Streifenwagenbesatzung mit einem Elektrokleinstfahrzeug, umgangssprachlich E-Scooter, einer Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei wurde eine abgelaufene Versicherungsplakette aus dem Jahr 2025 festgestellt. Den 15-Jährigen Fahrer sowie den Halter erwarten nun ein Strafverfahren.

Die Polizei weist weiterführend darauf hin, dass "E Scooter" im Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden dürfen. Das Fahren eines E Scooters ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.

Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen