Haftbefehl wegen Betrugs am Flughafen Münster/Osnabrück vollstreckt
Eine 46-Jährige wurde bei der Rückkehr von Korfu mit einem Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe aus einem Betrugsverfahren konfrontiert. Durch sofortige Zahlung von 1600 Euro vermied sie eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Bundespolizei am Flughafen Münster-Osnabrück hat am Mittwoch (30. Juli) eine Frau mit einem Haftbefehl konfrontiert. Die 46-Jährige kam gerade von der griechischen Urlaubsinsel Korfu.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die Deutsche mit Haftbefehl gesucht, weil sie eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl wegen Betruges nicht beglichen hatte. Durch die sofortige Zahlung von 1600 Euro ersparte sich die Hannoveranerin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen.
Hintergrund dieses Fahndungstreffers ist die Auswertung von Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten). Flugverbindungen innerhalb des Schengengebietes werden nicht systematisch kontrolliert. Seit 2017 sind Fluggesellschaften jedoch verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden Flüge die Daten ihrer Fluggäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um die PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei einer Flugbuchung anfallen (u.a. Namen der Reisenden, Flugdatum, Flugroute). Das Bundeskriminalamt überprüft die Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität.
Erkannte Fahndungstreffer werden an die Bundespolizei übermittelt, die dann gezielt Folgemaßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen treffen kann. Es ist also ratsam, insbesondere vor Urlaubsreisen, noch ausstehende Strafen beglichen zu haben. Die Bundespolizei hat 2024 an deutschen Flughäfen rund 1500 Haftbefehle vollstreckt, davon 560 im Intra-Schengen-Verkehr.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 46 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatort
- Greven