Mietwagen von nicht berechtigtem Fahrer geführt — Anzeige bei Verkehrskontrolle

Bei einer Kontrolle stellten Beamte fest, dass der 38-jährige Fahrer nicht im Mietvertrag stand. Nur der Beifahrer war als Mieter zur Nutzung berechtigt.

BuchloeBayernVeröffentlicht am
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Bei einer Verkehrskontrolle eines Mietfahrzeugs stellten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe fest, dass der Fahrer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu führen.

Laut Mietvertrag war nur der Beifahrer, der als Mieter eingetragen war, zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.

Gegen den 38-jährigen Fahrer, einen libanesischen Staatsangehörigen, wurde eine Anzeige wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs erstattet.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West