Verstoß gegen Tierschutzgesetz bei Wachenheim
Wegen der aktuellen Amphibienwanderung gilt auf der K16 nachts ein Durchfahrtsverbot, das durch zahlreiche überfahrene Tiere missachtet wurde. Nun läuft ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verstößen gegen das Tier- und Naturschutzgesetz.
Seit Samstag, den 22.02.2026 besteht auf der Kreisstraße 16 zwischen Wachenheim und Lindenberg ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aufgrund der Amphibienwanderung in diesem Bereich. Durch die Missachtung dieses Verbots wurden zurückliegend etliche geschützte Tiere überfahren und kamen so zu Tode. Die örtliche und überörtliche Presse hat dazu bereits berichtet, Hinweise auf die Fahrzeugführer konnten bislang nicht erlangt werden.
Durch die Kriminalinspektion Neustadt wurde nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Das Verfahren richtet sich zunächst gegen unbekannt. Sollten Fahrer bei der Durchfahrt zu Zeiten des nächtlichen Durchfahrtsverbotes festgestellt und entsprechende Anhaltspunkte erlangt werden, die auf ein Überfahren geschützter Amphibien hindeuten, wird ein Verfahren gegen diese eingeleitet und der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Prüfung vorgelegt.
Tatdetails
- Tatort
- K 16, Wachenheim