Geldstrafe wegen Sozialleistungsbetrugs in Vechta
Ein 25-jähriger Leistungsbezieher aus Vechta verschwieg der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 1950 Euro. Das Amtsgericht Vechta verhängte eine Geldstrafe von 2000 Euro; beide Urteile sind rechtskräftig.
Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verhängte das Amtsgericht Vechta gegen einen 25-jährigen Leistungsbezieher aus Vechta, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 1.950 Euro.
Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 25 Jahre, männlich
- Tatort
- Vechta
- Schaden
- 1,9k €