Fahranfängerin (18) erwischt die Polizei mit Alkohol am Steuer ihres Rollers - für sie gilt absolutes Alkoholverbot
Eine Streife hielt die 18-Jährige in der Tettnanger Straße an, weil sie zu schnell unterwegs war. Für unter 21-Jährige gilt absolutes Alkoholverbot, es drohen Bußgeld und Fahrverbot.
Zu schnell und mit Alkohol im Blut: Eine 18-jährige Rollerfahrerin ist in der Nacht zum Dienstag aufgefallen.
Kurz nach Mitternacht hielt eine Polizeistreife die junge Frau in der Tettnanger Straße in Meckenbeuren an. Den Beamten fiel leichter Alkoholgeruch auf, ein Test bestätigte, dass sie unter Alkoholeinfluss stand.
Für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Die 18-Jährige musste ihren Roller stehen lassen, auf sie kommen nun ein empfindliches Bußgeld und ein Fahrverbot zu.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 18 Jahre, weiblich
- Tatort
- Tettnanger Straße, Meckenbeuren