Haftbefehl vollstreckt auf A 61

KaldenkirchenNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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In der Nacht zum Samstag, 20. Juni 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 35-jährigen Bulgaren auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Urkundenfälschung bekannt. Hiernach hat ihn das Amtsgericht Prüm im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro plus 84,50 Euro Kosten verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte der Gesuchte die ihm drohende 45-tägige Haftstrafe abwenden und weiterreisen.

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 35 Jahre, männlich, bulgarisch
Tatzeit
20.06.2026 um 02:00 Uhr
Tatort
BAB 61, Kaldenkirchen
Schaden
2,7k €

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