Urkundenfälschung in Kehl — Algerier verurteilt

KehlBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Am 02. August kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen algerischen Staatsangehörigen in Kehl an der Europabrücke. Der 27-jährige Mann war Fahrgast eines Fernreisebusses und wies sich gegenüber der Streife mit einer spanischen Identitätskarte aus, bei der den Beamten Zweifel an der Echtheit aufkamen. Die falsche spanische Identitätskarte wurde sichergestellt.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann wurde daraufhin am 03. August im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 27 Jahre, männlich, algerisch
Tatzeit
02.08.2026
Tatort
Kehl

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