Fahren ohne Fahrerlaubnis in Görsbach - Fahrzeugführer ohne erforderliche Klasse
Bei einer Verkehrskontrolle auf der L3080 stoppten Beamte am Morgen des 3. April einen 44-jährigen Fahrer mit einem PKW samt Anhänger. Da der Mann lediglich die Fahrerlaubnisklasse B besaß, fehlte ihm die nötige Berechtigung für das Gespann.
Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den Polizeibeamten des Inspektionsdienstes Nordhausen am 03.04.2026, gegen 07:45 Uhr ein PKW Seat Exeo ST mit Anhänger auf der L3080 auf, der einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Bei dieser stellte sich heraus, dass der verantwortliche 44-jährige Fahrzeugführer zwar im Besitz der Fahrerlaubnis (FE)-Klasse B, nicht jedoch der erforderlichen FE-Klasse BE war. Der Fahrzeugführer muss sich nunmehr aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 44 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 03.04.2026 um 07:45 Uhr
- Tatort
- L3080, Görsbach