Haftbefehl am Flughafen Erfurt festgestellt - Frau entgeht Erzwingungshaft
Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen wurde bei einer 51-Jährigen ein Strafvollstreckungsbefehl wegen offenen Bußgeldes festgestellt. Da sie die offene Summe zahlte, entging sie der dreitägigen Erzwingungshaft und erreichte ihren Flug nach Antalya.
Kurz vor Mitternacht wurde eine 51-Jährige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges von Erfurt-Weimar nach Antalya vorstellig. Bundespolzisten überprüften die Frau und stellten dabei fest, dass gegen diese ein Strafvollstreckungsbefehl der Thüringer Justiz vorgelegen hat.
Die Bulgarin hatte eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit begangen. Das im Jahr 2024 verhangene Bußgeld hat sie aber nicht entrichtet. Die 51-Jährige war festzunehmen. Jedoch konnte sie die offene Summe aus dem Verfahren und die Verwaltungskosten aufbringen. Der Erzwingungshaft von drei Tagen ist sie damit entgangen.
Ihren Flug nach Antalya hat sie noch erreicht und konnte in die Türkei ausreisen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Erfurt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 51 Jahre, weiblich, bulgarisch
- Tatort
- Erfurt