Ladungssicherung und Haftbefehl in Günzburg

Bei einer Kontrolle auf der A8 am Samstagnachmittag flog ein 59-jähriger Lkw-Fahrer auf, gegen den ein offener Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht beglichenen Geldbuße vorlag. Da der Mann die Summe vor Ort zahlte, blieb ihm die Haft erspart.

GünzburgBayernVeröffentlicht am
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GÜNZBURG/A8. Am Samstagnachmittag, gegen 15:30 Uhr, fuhr ein 59-jähriger Ungare mit seiner Fahrzeugkombination... Die Überprüfung des 59-Jährigen brachte zum Vorschein, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl einer Staatsanwaltschaft wegen einer nicht bezahlten Geldbuße vorlag.