Festnahme nach Haftbefehl in Straelen — Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
Am Samstagabend, 18. April 2026, reiste ein 21-jähriger Niederländer als Beifahrer in einem Personenkraftwagen auf der Autobahn 40 nach Deutschland. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls bei Wiedereinreise in das Bundesgebiet durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Demnach hat der Niederländer einen Strafrest von 353 Tagen von der Gesamtjugendstrafe von zwei Jahren sechs Monaten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Im Oktober 2025 wurde der Verurteilte in die Niederlande abgeschoben. Mit der Abschiebung wurde der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für das Bundesgebiet unanfechtbar erwirkt. Die Bundespolizei brachte den Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Sonntag in das Gefängnis in Willich.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 21 Jahre, männlich, niederländisch
- Tatzeit
- 18.04.2026 um 20:00 Uhr
- Tatort
- A40, Straelen
- Motiv
- Drogen