Festnahme von zwei Personen mit Haftbefehl in Münster

Bei einer Personenkontrolle in den frühen Morgenstunden flog ein 31-jähriger Mann auf, der wegen eines Diebstahls nicht zu seiner Hauptverhandlung erschienen war. Aufgrund des vorliegenden Haftbefehls ordnete das Amtsgericht die Untersuchungshaft an.

MünsterNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen Polen. Beim Abgleich der Personalien mit dem Datenbestand im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Polizisten, dass der Mann nicht zu einer Hauptverhandlung wegen Diebstahls erschienen war. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Rheine die Untersuchungshaft an.