Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: 41-Jähriger muss 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten

Bei einer Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof stellten Beamte fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.

KölnNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Bei einer routinemäßigen Personenkontrolle im Kölner Hauptbahnhof stellte die Bundespolizei am Freitag fest, dass ein 41-jähriger Deutscher zur Strafvollstreckung gesucht wurde. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.990 Euro nicht bezahlen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen antreten. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin