Verbotene Kugelbombe am Bahnhof Meldorf gezündet - Feuerwerk sichergestellt
Beamte sahen einen 24-Jährigen beim Zünden einer verbotenen Kugelbombe am Bahnhof. Bei ihm und in seiner durchsuchten Wohnung stellten sie zahlreiche Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. Es droht ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz.
Samstagabend beobachteten Polizeibeamte einen Mann beim Zünden einer Kugelbombe am Meldorfer Bahnhof. Im weiteren Verlauf fanden die Beamten bei dem Mann größere Mengen Feuerwerkskörper, für die er keine Erlaubnis besaß.
Gegen 17:50 Uhr befanden sich Beamte der Polizeistation Meldorf am Bahnhof in Meldorf. Dabei beobachteten sie einen Mann, der einen Feuerwerkskörper zündete. Aufgrund der Umsetzung des Feuerwerkskörpers vermuteten die Polizisten, dass es sich um eine sogenannte Kugelbombe handeln könnte.
Kugelbomben sind nach dem Sprengstoffgesetz der Kategorie F4 (Großfeuerwerk) zugeordnet. Sie dürfen ausschließlich von Personen mit entsprechender Fachkunde und behördlicher Erlaubnis verwendet werden. Der Erwerb und Einsatz durch Privatpersonen ist verboten.
Bei der Kontrolle des 24-jährigen Meldorfers fanden die Polizeibeamten diverse weitere Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, für die er keine behördliche Erlaubnis besitzt.
Ein Bereitschaftsrichter ordnete daraufhin die Durchsuchung der Wohnung des 24-Jährigen an. Auch hier fanden die Polizeibeamten mehrere Kartons mit Feuerwerkskörpern, u.a. der Kategorien F3 und F4. Die eingesetzten Polizeikräfte stellten alle Feuerwerkskörper sicher.
Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Er kam nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf freien Fuß.
Björn Gustke
Quelle: Polizeidirektion Itzehoe
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 24 Jahre, männlich
- Tatort
- Meldorf