Drogenfahrt mit E-Scooter in Aschersleben

Ein 30-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde ohne Versicherungskennzeichen kontrolliert. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf mehrere Substanzen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt.

AscherslebenSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Aschersleben(Verkehrsstraftat und Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am frühen Freitagabend wurde im Bereich Hecklinger Straße ein E-Scooter auf Grund des fehlenden Versicherungskennzeichens einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Befragung des 30-jährigen Kraftfahrzeugführers wurde bekannt, dass der Roller nicht pflichtversichert ist. Auf Grund erster Anzeichen eines möglichen Drogenkonsums wurde ein entsprechender Schnelltest durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf die Einnahme mehrerer betäubungsmittelrechtlicher Substanzen. Zur weiteren Beweiserhebung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Gegen den Rollerfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen untersagt.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 30 Jahre, männlich
Tatzeit
17.04.2026 um 20:00 Uhr
Tatort
Hecklinger Straße, Aschersleben

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