Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Altenheim

Bei einer Fahrzeugkontrolle am Grenzübergang flog am Sonntagabend ein 48-jähriger Autofahrer mit einem gefälschten rumänischen Führerschein auf. Da gegen ihn zudem eine Ausschreibung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag, erwarten ihn nun neue Anzeigen.

AltenheimBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Am Sonntagabend (29.03.26) kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Altenheim ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Der Fahrer des Fahrzeugs wies sich mit einer rumänischen Identitätskarte und einem rumänischen Führerschein aus. Die Überprüfung der Daten ergab eine Ausschreibung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Person wurde daraufhin zur Dienststelle verbracht. Dort wurde festgestellt, dass es sich bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Somit bestand der Verdacht der Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der 48-jährige rumänische Staatsangehörige konnte die erforderliche Geldstrafe bezahlen und entging damit einer 40-tägigen Haftstrafe, eine Anzeige wegen erneuten Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung erhält er dennoch.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg