Restaurant-Inhaber muss 7.000 Euro Strafe zahlen — 38 Fälle von Schwarzarbeit

Der 48-Jährige hatte Arbeitnehmende nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet. Den Sozialkassen entstand ein Schaden von über 33.000 Euro.

NürnbergBayernVeröffentlicht am
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Der Inhaber eines asiatischen Restaurants im Nürnberger Land hat einen Strafbefehl in Höhe von 7.000 Euro erhalten.

Das Amtsgericht Nürnberg verhängte die Strafe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte ermittelt, dass der 48-Jährige über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren seine Arbeitnehmenden überhaupt nicht oder nicht in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet hatte.

Die Zollbeamten konnten nachweisen, dass die über die offiziellen Meldungen hinausgehenden Löhne schwarz ausbezahlt wurden. Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von über 33.000 Euro.

Während der Durchsuchung des Restaurants stellten die Ermittler außerdem fest, dass der Mann zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigte.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Hauptzollamt Nürnberg