Festnahme am Flughafen Bremen - Haftbefehl vollstreckt

Bei der Ausreisekontrolle eines 49-jährigen Reisenden in die Türkei schlug der Fahndungscomputer wegen eines offenen Haftbefehls Alarm. Der Mann beglich die geforderte Summe von 1651 Euro, um eine 75-tägige Haftstrafe abzuwenden und weiterzureisen.

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Flughafen Bremen, 7. April 2026 / 14:10 Uhr

Am Dienstagnachmittag nahmen Bundespolizisten am Bremer Flughafen einen 49-jährigen Reisenden vorläufig fest. Bei seiner Ausreisekontrolle in die Türkei stellte sich heraus, dass ein offener Haftbefehl gegen den Mann vorlag.

Gegen 14:10 Uhr erschien der 49-Jährige zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Izmir. Bei der Überprüfung seiner Personalien schlug der Fahndungscomputer Alarm: Der Passagier wurde von der Staatsanwaltschaft Hildesheim mit Haftbefehl gesucht. Der Haftbefehl resultierte aus einer rechtskräftigen Verurteilung aus dem Jahr 2022 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe war eine Zahlung in Höhe von 1500 Euro zuzüglich 151 Euro Verfahrenskosten fällig. Alternativ drohte dem Mann ein 75-tägiger Gefängnisaufenthalt.

Die Bundespolizisten nahmen den Gesuchten vorläufig fest und brachten ihn für die weiteren polizeilichen Maßnahmen zur Bundespolizeiwache. Dort beglich er die geforderte Geldsumme schnellstmöglich und konnte so seinen Flug nach Izmir noch rechtzeitig antreten.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Bremen