Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Haßloch

Wegen auffälliger Schlangenlinien wurde ein 41-jähriger Autofahrer am späten Abend gestoppt und kontrolliert. Der Mann hatte 1,14 Promille intus und besaß zudem keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Er musste zur Blutentnahme und erwartet nun ein Strafverfahren.

HaßlochRheinland-PfalzVeröffentlicht am
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Durch eine Funkstreife wurde am 02.04.2026 gegen 21:40 Uhr ein PKW aus dem Kreis Südliche Weinstraße in der Langgasse kontrolliert, da dieser zuvor sehr langsam und in Schlangenlinien geführt wurde. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde bei dem 41-Jährigen Fahrzeugführer eine Atemalkoholkonzentration von 1,14 Promille festgestellt. Ferner konnte er keine Fahrerlaubnis vorlegen, da ihm diese bereits in der Vergangenheit entzogen wurde. Dem 41-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis sowie der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Ferner wird die Führerscheinstelle über den Vorfall unterrichtet.