Festnahme nach Haftbefehl am Flughafen Düsseldorf

Bei einer Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand stoppte die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag einen 64-jährigen Österreicher, gegen den ein Haftbefehl wegen Betruges vorlag. Da der Mann die geforderten 500 Euro nicht zahlte, wurde er in Haft genommen.

DüsseldorfNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand/Italien wurde am gestrigen Donnerstagnachmittag (19.03.2026) ein Österreicher durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgestellt, nach dem gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Januar 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da sich der 64-Jährige der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst.

Die Restgeldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte durch den im Ruhrgebiet lebenden Mann jedoch nicht beglichen und somit die Restersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.