Bulgarischer Staatsangehöriger mietet Ferienwohnung als Touristen an und lässt dort zwei Bulgarinnen anschaffen
In Gemeinden unter 35.000 Einwohnern ist Prostitution in Baden-Württemberg verboten. Die Polizei stieß nach einem ersten Verdacht auf die organisierte Vorgehensweise.
Unter dem Vorwand eines touristischen Aufenthalts soll ein 25-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger im Ortsgebiet eine Ferienwohnung angemietet haben. Dort gingen zwei 28 und 47 Jahre alte Bulgarinnen der Prostitution nach.
Die Organisation soll ein 47-jähriger Landsmann übernommen haben. In Gemeinden unter 35.000 Einwohnern ist die Ausübung der Prostitution in Baden-Württemberg untersagt.
Polizeibeamte überprüften die Wohnung nach einem ersten Verdacht am Dienstag. Wegen der organisierten Vorgehensweise leiteten sie Ermittlungsverfahren ein.
Strafrechtliche Konsequenzen kommen auf vier Frauen und Männer im Alter zwischen 25 und 47 Jahren zu. Ihnen wird unerlaubte Prostitution, Beihilfe dazu und Einmietebetrug vorgeworfen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen, 25-47 Jahre, bulgarisch
- Tatort
- Ostrach