Georgier mit deutscher Fiktionsbescheinigung kontrolliert, Wiedereinreise nicht erlaubt, Dokument…
Ein 40-jähriger Georgier wurde auf der B 178n kontrolliert. Seine Fiktionsbescheinigung berechtigte nur zum Aufenthalt in Deutschland, nicht zur Aus- und Wiedereinreise. Er wurde beanzeigt.
Bundespolizisten kontrollierten am 14. August 2026 um 17:20 Uhr auf der B 178n bei Zittau einen deutschen PKW. Am Steuer saß ein 40-jähriger Georgier.
Der Mann wies sich mit einem gültigen georgischen Reisepass und einer deutschen Fiktionsbescheinigung aus. Dieses Dokument berechtigt nur zum Aufenthalt in Deutschland, das Verlassen und die anschließende Wiedereinreise sind damit nicht erlaubt.
Der Georgier wurde beanzeigt und die Fiktionsbescheinigung sichergestellt. Er wurde aufgefordert, sich unverzüglich bei seiner zuständigen Ausländerbehörde zu melden.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 40 Jahre, männlich, georgisch
- Tatzeit
- 14.08.2026 um 17:20 Uhr
- Tatort
- B 178n, Zittau