Pole (42) führt Reizstoffsprühgerät ohne CE-Kennzeichnung mit sich
Das Spray hatte weder CE-Kennzeichnung noch legalisierende Aufschrift. Die Beamten stellten es sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.
Ein 42-jähriger polnischer Staatsangehöriger führte bei einer Kontrolle ein Reizstoffsprühgerät zugriffsbereit mit sich. Das Spray verfügte weder über eine CE-Kennzeichnung noch über eine sonstige legalisierende Aufschrift.
Die Bundespolizeibeamten stellten das Gerät sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, männlich, polnisch
- Tatort
- Ludwigsdorf, Görlitz