Vollstreckung Haftbefehl auf der BAB 64

Ein offener Haftbefehl wegen eines Verkehrsdelikts wurde bei der Kontrolle eines 38-jährigen Slowaken auf der BAB 64 vollstreckt. Da der Mann die geforderte Geldstrafe von 3.500 Euro nicht aufbringen konnte, verbüßt er nun eine 35-tägige Haftstrafe.

TrierRheinland-PfalzVeröffentlicht am
0

Gegen einen 38-jährigen Slowaken auf der BAB 64 (Biewerbachtalbrücke). Ein Abgleich seiner Personaldaten ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rothenburg wegen eines Verkehrsdeliktes. Da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro nicht zahlen konnte, verbringt er die nächsten 35 Tage in der Justizvollzugsanstalt Trier.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier