Heckenbrand in Laer durch Feuerwerkskörper

LaerNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Am Montag (22.12.) gegen 19.10 Uhr ist die Polizei zu einem Heckenbrand im Kolpingweg gerufen worden.

Ein 18-jähriger Mann aus Laer hatte Feuerwerkskörper angezündet. Diese waren aus bislang ungeklärter Ursache in eine angrenzende Hecke geraten. Die Hecke brannte auf einer Länge von etwa 10 Metern ab. Zusätzlich wurde ein Zaun an der Hecke beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.

Die Polizei weist an dieser Stelle nochmal daraufhin, dass nur zugelassene Pyrotechnik lediglich in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 01. Januar ohne Genehmigung gezündet werden darf.

Außerdem sollte auf einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern geachtet werden. Es sollte nur mit einem gebührenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem gezündet werden. Grundsätzlich sind Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere oder Gebäude zu richten.

Quelle: Polizei Steinfurt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 18 Jahre, männlich
Tatzeit
22.12.2025 um 19:10 Uhr
Tatort
Kolpingweg, Laer
Schaden
10,0k €

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