Drogenfahrt und fehlende Fahrerlaubnis in Kirchen
Ein Fahrzeugführer war mit einem dreirädrigen, fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug liegen geblieben. Die Kontrolle ergab: Er stand unter dem Einfluss von THC und besaß keine Fahrerlaubnis. Nach Blutentnahme wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Im zweiten Fall war der Beschuldigte mit einem dreirädrigen fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug durch die Siegtalstraße in Kirchen unterwegs und dort wegen eines Defektes liegen geblieben. Bei der Kontrolle durch die Polizei konnte festgestellt werden, dass auch er unter dem Einfluss von THC stand. Zudem verfügte er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis der Kalsse M. Auch in diesem Fall erfolgte eine Blutentnahme und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet
Quelle: Polizeidirektion Neuwied/Rhein
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Siegtalstraße, Kirchen