Fortschreibung: Tödlicher Bootsunfall auf dem Bodensee - kein Fremdverschulden
Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass die beiden Segler nach dem Kentern ihres Bootes ertranken, mutmaßlich bewusstlos infolge von Unterkühlung. Ein technischer Defekt wurde nicht festgestellt, Anhaltspunkte für Fremdverschulden gibt es nicht.
Am 5. Dezember berichteten wir über die gerichtsmedizinische Untersuchung im Nachgang zum tödlichen Unfall zweier Segler auf dem Bodensee am 29./30. November 2024. Diese ergab, dass der Tod beider Segler durch Ertrinken in mutmaßlich bewusstlosem Zustand als Folge von Unterkühlung eingetreten ist. Andere Befunde, die den Tod erklären konnten, fanden sich nicht.
Zwischenzeitlich ist zudem die sachverständige Untesuchung des Bootes im Auftrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Danach ergaben sich keine Hinweise auf einen technischen Defekt, der für das Kentern des Bootes hätte ursächlich sein können.
Insbesondere wurden die im Vorfeld des Fahrtantritts getätgiten Reparaturen nach den Feststellungen des Sachverständigen regelrecht durchgeführt. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Kentern des Bootes bestehen vor diesem Hintergrund nicht.
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Staatsanwaltschaf Konstanz Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth Telefon 07531 280-0
Quelle: Polizeipräsidium Konstanz