Rund 200 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassiert, 750 Euro Geldstrafe
Die Frau aus dem Raum Syke hatte eine neue Stelle angetreten und dem Leistungsträger nichts gesagt. Ein automatischer Datenabgleich flog auf, das Amtsgericht Syke verurteilte sie.
Eine Frau aus dem Raum Syke bezog Arbeitslosengeld und nahm im Oktober 2024 zugleich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Dem Leistungsträger meldete sie das nicht rechtzeitig.
So kassierte sie rund 200 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht. Auf die Schliche kam man ihr per automatischer Prüfung: Die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten werden regelmäßig mit den Arbeitslosendaten abgeglichen.
Weil die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld und ein Gehalt bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betrugs.
Das Amtsgericht Syke verurteilte sie zu fünfzig Tagessätzen von je 15 Euro, insgesamt 750 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Die zu viel erhaltenen Beträge muss sie zurückzahlen, wie Pressesprecher Christian Heyer betont.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, weiblich
- Tatort
- Syke
- Schaden
- 200 €