Zwei Personen filmen ihre Stimmabgabe und stellen die Videos online
Die Polizei fertigte zu beiden Sachverhalten Ermittlungsanzeigen. Das Filmen der eigenen Stimmabgabe ist strafbar.
Zwei Personen filmten offenbar ihre eigene Stimmabgabe und stellten die Aufnahmen online.
Die Polizei wurde über die beiden Sachverhalte informiert und fertigte jeweils eine Ermittlungsanzeige.
Die Vorfälle stehen im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 2 Personen