Gefährliche Körperverletzung in Lahr - Zeugin mit Schlagstock attackiert

Nach einem Streit zwischen einem Paar griff eine 22-Jährige ein, woraufhin sie der unbekannte Täter zunächst schlug und dann mit einem Teleskopschlagstock attackierte. Die Frau erlitt leichte Verletzungen und der Angreifer ist flüchtig.

LahrBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Die Beamten des Polizeireviers Lahr haben nach einem Vorfall in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Nach Angaben von Zeugen soll es kurz nach Mitternacht in der Eisenbahnstraße zu einem lautstarken Streit und Handgreiflichkeiten zwischen einem Mann und einer Frau gekommen sein. Eine Zeugin wurde auf den Disput aufmerksam und schritt couragiert ein, indem sie sich schützend an die Seite der Frau gestellt haben soll. Daraufhin soll der noch unbekannte Mann sie beleidigt und geschlagen haben. Im Anschluss habe er einen Teleskopschlagstock genommen und damit auf die 22 Jahre alte Helferin eingeschlagen haben, bevor er das Weite suchte. Die Zeugin konnte den Schlägen mit dem Gegenstand ausweichen und wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Die Polizei bitte weitere Zeugen der Auseinandersetzung unter der Rufnummer 0821 277-0 um Kontaktaufnahme.

Tipps für Zeugen und Helfer

Regel Nr.1: Hilf, bring dich aber nicht in Gefahr

Greif ein, wenn Dir eine Situation merkwürdig vorkommt. Manchmal reicht es schon, laut zu sagen "Hören Sie auf!" Oder sich bemerkbar zu machen, um einem Täter zu zeigen, dass er beobachtet wird. Mach klar, dass Gewalt keine Privatangelegenheit ist, und ein Hasskommentar kein Kavaliersdelikt. Manchmal sind Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit. Bleib auf Distanz zum Täter und sprich das Opfer an: "Kommen Sie her zu uns, wir helfen Ihnen!"

Wichtig ist dabei:

Regel Nr.2: Ruf die Polizei unter 110

Die Polizei ist unter der Nummer 110 rund um die Uhr für Notfälle erreichbar.

Schildere den Vorfall kurz aber präzise:

- Wer meldet? Gib Deine Personalien an.

- Wo passiert etwas? Gib eine genaue Ortsbeschreibung.

- Was passiert? Beschreibe die Situation und gib an, wie viele Personen beteiligt sind und ob Verletzte darunter sind.

- Warte auf Rückfragen! Die Polizei stellt Dir ergänzende wichtige Fragen, um die Situation besser einschätzen zu können. Sie erstellt ggf. auch eine Personenbeschreibung. Außerdem bekommst Du auch Verhaltenstipps und Hilfestellungen. Leg daher nicht einfach auf!

Der Polizei helfen oft auch Kleinigkeiten oder Vermutungen bei ihrer Arbeit einen großen Schritt weiter. Wichtige Notrufnummer

Alle Nummern sind gebührenfrei!

Regel Nr.3: Bitte andere um Hilfe

Warte nicht darauf, dass "schon irgendjemand irgendetwas unternehmen" wird. Reagiere! Mache andere gezielt auf die Situation aufmerksam und fordere sie auf, Dich aktiv zu unterstützen.

Einer direkten Ansprache kann sich niemand entziehen:

- "Sie, mit der blauen Jacke, helfen Sie mir bitte." Oder - "Sie, mit dem bunten Kleid: Holen Sie die Polizei."

Bist Du in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, kannst Du Dich auch an das Personal oder den Zugbegleiter wenden. Viele Wagen haben eine direkte Sprechverbindung zum Fahrer, die Du meistens neben der Tür findest und mit einem Knopfdruck aktivieren kannst.

TU WAS: DU BIST VERPFLICHTET!

Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb solltest auch Du als Zeuge aussagen und als Helfer aktiv werden, so wie es Dir möglich ist.

Gesetzlicher Versicherungsschutz

Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z. B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII). Näheres regeln die zuständigen Unfallversicherungsträger der Bundesländer. Weitere Infos bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterwww.dguv.de.

Regel Nr.4: Präg dir Tätermerkmale ein

Verbrechen geschehen nicht selten in Bruchteilen von Sekunden: Beobachte die Situation genau! Oft sind es vermeintliche Nebensächlichkeiten, die am Ende den Ausschlag geben, dass ein Verbrechen aufgeklärt und der Täter überführt werden kann. Jedes Detail kann wichtig sein.

Präg Dir die Tätermerkmale genau ein! Zum Beispiel: Wie groß ist der Täter/die Täterin? Welche Haarfarbe hat er oder sie? Welches Fahrzeug wurde benutzt?

Nebenstehend findest Du eine ausführliche Liste mit Details, die wichtig für eine Personen- und Fahrzeugbeschreibung sind. Melde der Polizei alles, was Du gesehen hast - möglichst detailliert.

Merkmale für eine detaillierte Personen und Fahrzeugbeschreibung:

Regel Nr.5: Kümmere Dich um Opfer

Erste Hilfe kann Leben retten. Kümmere Dich unverzüglich um verletzte Personen und alarmiere den Rettungsdienst. Helfen kann jeder - auch wenn Du Dir das im ersten Moment nicht zutraust. Hol Dir auch Unterstützung, wie zum Beispiel: "Sie, der Herr im Polo-Hemd, helfen Sie mir bitte, die Frau in die stabile Seitenlage zu drehen." Sind die Opfer versorgt und Du hilfst nicht aktiv mit, dann meide die Unfallstelle oder den Tatort: Rettungsdienste und Polizei verlieren nicht selten wertvolle Minuten, weil Schaulustige die Zufahrtswege blockieren! ERST HELFE Regel Nr.6: Sag als Zeuge aus

Viele Täter kommen ohne Strafe davon, weil sich Zeugen nicht bei der Polizei melden. Sei es aus Angst, Zeitmangel oder einfach aus Bequemlichkeit. Unterstütze die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten durch Deine Aussage.

Gerade auch im Internet und in den sozialen Medien überschreiten viele die Grenzen der freien Meinungsäußerung oder nutzen die digitale Welt, um ihre Hetzparolen und ihre "gefährlichen" Botschaften zu verbreiten. Hilf mit Deiner Aussage, dass Straftaten aufgeklärt werden können.

Auch Du könntest einmal in eine Situation kommen, in der Du froh wärst, Unterstützung von Zeugen und Helfern zu erhalten.

/ya

Quelle: Polizeipräsidium Offenburg

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, männlich
Opfer
1 Person, 22 Jahre, weiblich
Tatzeit
09.04.2026 um 00:00 Uhr
Tatort
Eisenbahnstraße, Lahr
Motiv
Streit

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