Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Bockenem
Bei einer Fahrzeugkontrolle in der Nacht zum Mittwoch stoppte eine Streife ein Gespann aus Pkw und Anhänger, für das kein Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Der Fahrer ohne festen Wohnsitz musste eine Sicherheitsleistung zahlen.
BOCKENEM / NETTE (erb). In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, den 25. März 2026, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Bad Salzdetfurth gegen 00:30 Uhr ein Fahrzeuggespann aus Pkw und Anhänger in der Hildesheimer Straße im Bockenemer Ortsteil Nette.
Bei der Überprüfung der im Ausland zugelassenen Fahrzeugkombination ergab sich der dringende Verdacht, dass weder für das Zugfahrzeug noch für den Anhänger der vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz bestand.
Die eingesetzten Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren nach dem Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz ein. Da der Fahrzeugführer über keinen festen Wohnsitz im Inland verfügte, wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Euro-Bereich erhoben.
Die Weiterfahrt wurde zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer in Fällen möglicher Verkehrsunfälle untersagt.
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizeiinspektion Hildesheim
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 25.03.2026 um 00:30 Uhr
- Tatort
- Hildesheimer Straße, Nette, Bockenem