Per Haftbefehl gesuchter Mann zahlt 4.516 Euro und vermeidet Ersatzfreiheitsstrafe am Flughafen

Bei der Einreisekontrolle aus Istanbul stellte die Bundespolizei einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Insolvenzverschleppung fest. Der 52-Jährige zahlte die Geldstrafe und konnte weiterreisen.

Flughafen MünchenBayernVeröffentlicht am
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Die Bundespolizei hat am Donnerstag (23. Juli) einen per Haftbefehl gesuchten 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Terminal 1 festgenommen.

Der Mann wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle nach einem Flug aus Istanbul überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vorlag.

Dem Haftbefehl lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts München vom Mai 2025 wegen Insolvenzverschleppung zugrunde. Es stand eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Vollstreckung an. Der 52-Jährige konnte diese durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe von 4.300 Euro sowie der Verfahrenskosten von 216 Euro abwenden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeidirektion München

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 52 Jahre, männlich, türkisch
Tatzeit
23.07.2026
Tatort
Flughafen München
Schaden
4,5k €

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