Trunkenheitsfahrt auf der B249 - Zwei Männer ohne Fahrerlaubnis
Ein PKW kam von der Fahrbahn ab und blieb im Straßengraben der B249 liegen. Die Insassen hatten keine gültige Fahrerlaubnis und waren alkoholisiert – der Fahrer wies 1,73 Promille auf. Das Auto führte ungültige, fremde Kennzeichen und wurde abgeschleppt.
Am 29.05.2025 um 01.34 Uhr ging bei der Polizei Unstrut-Hainich ein Anruf eines Bürgers ein. Dieser teilte mit, dass sich auf der B249 bei Schlotheim an der Abfahrt zur Sondershäuser Landstraße ein PKW im Straßengraben befinden soll. Am Fahrzeug konnten zwei Personen wahrgenommen werden. Durch die Polizeibeamten der PI Unstrut-Hainich konnten diese zwei zuvor beschriebenen männlichen Personen samt PKW angetroffen werden. Diese gaben an, den landwirtschaftlichen Weg für ein Wendemanöver genutzt zu haben. Dabei seien sie von der Fahrbahn abgekommen und im Straßengraben liegen geblieben. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges ergab sich, dass die angebrachten Kennzeichen zum einen nicht mehr zugelassen waren und zudem nicht an den vor Ort befindlichen PKW Peugeot gehörten. Beide Personen waren nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Desweiteren standen beide Männer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Nach weiteren Prüfungshandlungen wurde herausgefunden, welcher der beiden Männer das Fahrzeug zuvor geführt hatte. Bei diesem wurde der Atemalkoholwert in Höhe von 1,73 Promille ermittelt. Sein Beifahrer pustete ebenso einen Wert von 1,21 Promille. Die Polizeibeamten verlegten gemeinsam mit dem Fahrer ins Krankenhaus, um dort die Blutentnahme durchführen zu lassen. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Es wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 2 Personen, männlich
- Tatort
- B249, Schlotheim