Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Dortmund

DortmundNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Eine Überprüfung des VW in den polizeilichen Systemen ergab außerdem: Das Fahrzeug war aufgrund eines fehlenden Versicherungsschutzes zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beamten entstempelten die Kennzeichen und fertigten eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Halter.

Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gegen den 24-Jährigen und seinen 48-jährigen Komplizen lagen nicht vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, unter anderem einer erkennungsdienstlichen Behandlung, wurden die Männer aus dem Gewahrsam entlassen. Das Trio erwartet nun ein Strafverfahren wegen Ladendiebstahl als schweren Bandendiebstahl.

Quelle: Polizei Dortmund