Junge fährt ohne Versicherung und Führerschein mit Kinder-Quad - Polizei untersagt die Weiterfahrt
Das Quad hat eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und unterliegt damit der Versicherungspflicht. Da der Junge weder Versicherung noch Führerschein nachweisen konnte, stoppten die Beamten die Fahrt und übergaben ihn seinen Eltern.
Ein Junge war am Dienstagabend in Dabendorf mit einem Kinder-Quad unterwegs.
Bei einer Verkehrskontrolle um 19:45 Uhr stellten die Beamten fest, dass das Quad eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h hat.
Da es damit im öffentlichen Verkehrsraum versicherungspflichtig ist und ein Führerschein benötigt wird, untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Den Versicherungsnachweis konnte der Junge nicht erbringen.
Die Beamten übergaben ihn seinen Eltern und fertigten eine Halteranzeige.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeidirektion West
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Machnower Chaussee, Dabendorf, Zossen