Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Sachsen-Anhalt

Sachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der E-Scooter statt den erlaubten 20 km/h mehr als doppelt so schnell fuhr. In diesem Fall benötigt der Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis. Diese konnte der 18-jährige Fahrzeugführer nicht vorweisen. Ferner konnte er keinen Versicherungsnachweis für den E-Scooter aushändigen. Der 18-Jährige musste die Weiterfahrt abbrechen, da diese folglich durch die Polizisten untersagt wurde. Es wurden weiterhin mehrere Strafverfahren eingeleitet. (if)

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 18 Jahre, männlich
Tatzeit
28.10.2025
Tatort
Sachsen-Anhalt

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