Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Sachsen-Anhalt
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der E-Scooter statt den erlaubten 20 km/h mehr als doppelt so schnell fuhr. In diesem Fall benötigt der Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis. Diese konnte der 18-jährige Fahrzeugführer nicht vorweisen. Ferner konnte er keinen Versicherungsnachweis für den E-Scooter aushändigen. Der 18-Jährige musste die Weiterfahrt abbrechen, da diese folglich durch die Polizisten untersagt wurde. Es wurden weiterhin mehrere Strafverfahren eingeleitet. (if)
Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 18 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 28.10.2025
- Tatort
- Sachsen-Anhalt