Verstoß gegen Konsumcannabisgesetz in Salzgitter - Konsum in der Öffentlichkeit

Auf dem Gelände des Ostermarktes konsumierte ein 30-jähriger Mann am späten Samstagabend einen Joint in unmittelbarer Nähe zu anwesenden Minderjährigen. Aufgrund des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz wurde der Konsum sofort untersagt.

SalzgitterNiedersachsenVeröffentlicht am
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Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz

Salzgitter, Lebenstedt, Neißestraße, 10.04.2026, 21:50 Uhr

Ebenfalls am Samstagabend wurde auf dem Gelände des Ostermarktes eine 30-jährige, männliche Person angetroffen, welche einen Joint auf dem Veranstaltungsgelände konsumierte. Da sich zu dieser Zeit in unmittelbarer Nähe minderjährige Personen befunden haben, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der Konsum untersagt.

Quelle: Polizei Salzgitter