Angler ohne Erlaubnis an der Mulde: 48-Jähriger betreibt zudem Kohlegrill trotz Waldbrandwarnstufe
Der Mann hatte weder Fischereischein noch Fischereierlaubnis. Zudem betrieb er einen Kohlegrill im hohen Gras in der Nähe eines Waldes.
Ein 48-jähriger Angler ist an der Mulde ohne die erforderliche Erlaubnis der Fischerei nachgegangen. Zudem betrieb er trotz Waldbrandwarnstufe einen Kohlegrill.
Nach einem Hinweis stellten Polizeibeamte den Mann am 27. Juli 2026 gegen 23:00 Uhr fest. Er hielt sich mit einem Zelt, mehreren persönlichen Gegenständen und ausgelegten Angelruten am Ufer auf.
Die Kontrolle ergab, dass er weder im Besitz eines Fischereischeines noch einer Fischereierlaubnis war. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt. Zudem fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da der Betroffene trotz Waldbrandwarnstufe einen Kohlegrill im hohen Gras in unmittelbarer Nähe zu einem Wald betrieben hatte.
Im Beisein der Polizeibeamten packte er im Anschluss seine Sachen zusammen und verließ die Örtlichkeit.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 48 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 27.07.2026 um 23:00 Uhr
- Tatort
- Dessau-Roßlau