Fahren ohne Fahrerlaubnis in Mücheln

MüchelnSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Mücheln- Im Rahmen der Streifentätigkeit nahmen die Polizeibeamten einen 29-jährigen Fahrzeugführer mit seinem PKW in der Mühlstraße wahr. Der Fahrzeugführer wurde am 03.09.2025 gegen 01:00 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nach erfolgter Legitimation der Beamten wurde der Fahrer aufgefordert seinen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzuzeigen. Daraufhin zeigte der Fahrzeugführer einen spanischen Führerschein vor. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse B war laut dem vorgezeigten Führerschein lediglich bis zum 18.03.2024 gültig. Auch nach erfolgter Recherche in den polizeilichen Informationssystemen konnte festgestellt werden, dass die Fahrerlaubnisklasse B nicht mehr gültig ist. Daraufhin wurde der Beschuldigte zunächst entsprechend belehrt, der Tatvorwurf eröffnet und die Weiterfahrt untersagt. Durch das Polizeirevier wurden die Ermittlungen eingeleitet.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 29 Jahre, männlich
Tatzeit
02.09.2025 um 01:00 Uhr
Tatort
Mühlstraße, Mücheln

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