Fahren ohne Fahrerlaubnis in Mücheln
Mücheln- Im Rahmen der Streifentätigkeit nahmen die Polizeibeamten einen 29-jährigen Fahrzeugführer mit seinem PKW in der Mühlstraße wahr. Der Fahrzeugführer wurde am 03.09.2025 gegen 01:00 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nach erfolgter Legitimation der Beamten wurde der Fahrer aufgefordert seinen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzuzeigen. Daraufhin zeigte der Fahrzeugführer einen spanischen Führerschein vor. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse B war laut dem vorgezeigten Führerschein lediglich bis zum 18.03.2024 gültig. Auch nach erfolgter Recherche in den polizeilichen Informationssystemen konnte festgestellt werden, dass die Fahrerlaubnisklasse B nicht mehr gültig ist. Daraufhin wurde der Beschuldigte zunächst entsprechend belehrt, der Tatvorwurf eröffnet und die Weiterfahrt untersagt. Durch das Polizeirevier wurden die Ermittlungen eingeleitet.
Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 29 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 02.09.2025 um 01:00 Uhr
- Tatort
- Mühlstraße, Mücheln