Ladendiebstahl in Magdeburg-Sudenburg - Kosmetikartikel entwendet

Eine unbekannte Frau entwendete am 5. Dezember 2025 gegen 15:40 Uhr in einer Drogerie-Filiale in Magdeburg-Sudenburg Kosmetikartikel im Wert von mehreren tausend Euro. Die Polizei fahndet mit einem Foto nach der Tatverdächtigen und bittet um Hinweise.

MagdeburgSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
0

Die hier abgebildete augenscheinlich weibliche Person steht im Verdacht, für einen Diebstahl verantwortlich zu sein.

Die unbekannte Person betrat am 05.12.2025 gegen 15.40 Uhr eine Drogerie-Filiale im Stadtteil Sudenburg und entwendete in weiterer Folge Kosmetikartikel in einem unteren vierstelligen Wert.

Die abgebildete Person kann wie folgt beschrieben werden:

weiblich

dunkles Haar

grauer Kapuzenpullover mit einem Micky Maus-Emblem

darüber eine blaue Jacke

blaue Jeanshose

schwarze Handtasche

Zur Aufklärung des Sachverhalts bittet die Polizei um Hinweise von Zeugen.

Das Polizeirevier Magdeburg nimmt sachdienliche Hinweise zu der Tat oder tatverdächtigen Personen unter der 0391/546-3295 oder per E-Revier Anzeige unterhttps://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-gebenentgegen. Hinweise können auch bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen werden. (if)

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen desPolizeireviers Magdeburgberufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt