Haftbefehl und Einreiseverbot — Bundespolizei nimmt Gesuchten fest
Nach Teilverbüßung einer Haftstrafe erfolgte die vorzeitige Entlassung eines Mannes mit anschließender Abschiebung in die Schweiz. Da die Bundespolizei ihn erneut in Deutschland feststellte, sitzt er wieder in Haft.
Am Dienstagabend (11.08.2026) reiste der afghanische Staatsangehörige ohne gültigen Fahrschein mit einem Fernreisezug von Offenburg nach Freiburg im Breisgau. Die informierte Bundespolizei übernahm den 35-Jährigen am Freiburger Hauptbahnhof. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Erschleichens von Leistungen war der Mann im Frühjahr dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt worden. Nach einer Teilverbüßung erfolgte im Juli die Abschiebung in die Schweiz. Aufgrund dessen verhängte die zuständige Ausländerbehörde ein Einreise- und Aufenthaltsverbotes und erließ im Fall einer Wiedereinreise einen Haftbefehl. Da der Gesuchte erneut in Deutschland aufgegriffen werden konnte, muss er nun auch die Restfreiheitsstrafe von 20 Tagen verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Gesuchten fest und leitete ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie des Erschleichens von Leistungen ein. Im Anschluss erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt. Nach der Verbüßung der Restfreiheitsstrafe droht ihm die erneute Abschiebung.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 35 Jahre, männlich, afghanisch
- Tatzeit
- 11.08.2026 um 20:00 Uhr
- Tatort
- Freiburg im Breisgau