Reiseunternehmen nach Buchung nicht mehr auffindbar - Geschädigter erstattet Anzeige wegen Betrug

Ein 44-Jähriger buchte Mitte April eine Reise und bezahlte sie. Am 15. Juli musste er feststellen, dass das Unternehmen nicht mehr existiert. Auch der Sicherungsschein ist nicht gültig.

Dessau-RoßlauSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Ein 44-jähriger Geschädigter hat schriftlich Anzeige wegen Betrug erstattet, nachdem ein gebuchtes Reiseunternehmen nicht mehr auffindbar war.

Er hatte gemeinsam mit einer weiteren Zeugin Mitte April 2026 eine Reise bei dem Unternehmen gebucht. Die Kommunikation lief bis zur endgültigen Buchung sowohl per Telefon als auch per E-Mail ohne Komplikationen. Auch nach der Bezahlung erhielten die Geschädigten noch Unterlagen für ihre bevorstehende Reise.

Am 15. Juli 2026 mussten sie dann feststellen, dass es das besagte Reiseunternehmen nicht mehr gibt. Über die Verbraucherzentrale erfuhren sie, dass auch der ausgestellte Sicherungsschein nicht gültig und somit nicht rechtskräftig ist.

Zur Höhe des entstandenen Schadens wurden keine Angaben getätigt.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt