E-Scooter-Fahrt ohne Versicherung und Fahrerlaubnis in Flechtingen

FlechtingenSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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E-Scooter schneller als erlaubt

39345 Flechtingen Bahnhof, Calvörder Str., 25.05.2026, 18:40 Uhr

Während der Streife bemerkten Beamte des Polizeireviers Börde einen E-Scooter-Fahrer, der kein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht hatte. Sie nahmen daraufhin die Verfolgung auf und stellten fest, dass der E-Scooter mit ca. 50 km/h vor ihnen herfuhr. Erlaubt sind E-Scooter jedoch nur mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h. Darüber hinaus ist zum Führen schnellerer Zweiräder eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder A1 erforderlich.  Als der E-Scooter schließlich gestoppt wurde, konnte der jugendliche Fahrer weder eine Fahrerlaubnis noch einen Versicherungsschutz vorweisen. Die Beamten leiteten entsprechend ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person
Tatzeit
25.05.2026 um 18:40 Uhr
Tatort
Calvörder Str., Bahnhof, Flechtingen

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