Verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept dabei: Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz
Bei der Kontrolle fand die Polizei das Präparat in der Tasche. Ein passendes Rezept konnte die Person nicht vorlegen.
Eine Person führte bei einer Kontrolle ein verschreibungspflichtiges Medikament mit. Ein entsprechendes Rezept hatte sie nicht dabei.
Die Polizei leitete ein Verfahren ein. Die Person muss sich nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten.
Die Kontrolle gehörte zur Kampagne "Gemeinsam sicher vor Einbruch und Diebstahl". Die Beamten waren dafür an den Bahnhöfen und in der Rüsselsheimer Innenstadt im Einsatz.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Südhessen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Rüsselsheim