Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Neustadt - E-Scooter ohne Versicherung
Bei einer Verkehrskontrolle in der Branchweilerhofstraße stellte die Polizei einen E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fest. Der 45-jährige Fahrer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein Strafverfahren eingeleitet.
Am 14.06.2026 gegen 00:00 Uhr wurde ein E-Scooter in der Branchweilerhofstraße zum Zwecke einer Verkehrskontrolle durch eine Streife angehalten, da an diesem ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der 45-jährige Fahrzeugführer konnte im Rahmen der Kontrolle keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt. Außerdem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 45 Jahre, männlich
- Tatort
- Branchweilerhofstraße, Neustadt/Weinstraße