Verkehrsunfall in Großenlüder - Vorrangmissachtung
Beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt missachtete eine 59-jährige Ford-Fahrerin den Vorrang einer entgegenkommenden 56-jährigen Skoda-Lenkerin. Durch den Zusammenstoß erlitten beide Frauen leichte Verletzungen und es entstand ein Sachschaden von 12.
3. Vorrangmissachtung fordert zwei leichtverletzte Personen und hohen Sachschaden
Eine 59-jährige Frau aus Großenlüder befuhr am Freitagmorgen (27.03.) gegen 10 Uhr mit ihrem Ford in Großenlüder-Ufhausen die Hosenfelder Straße in Richtung Kleinlüder. Eine 56-jährige Frau aus Großenlüder befuhr mit ihrem Skoda die Straße in entgegengesetzter Richtung, als die Ford Fahrerin zum Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt kreuzt und den Vorrang missachtet. Hierbei kollidieren die Fahrzeuge und beide Fahrzeugführerinnen verletzen sich leicht. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von mindestens 12.000,- Euro.
Quelle: Polizeipräsidium Osthessen
Tatdetails
- Opfer
- 2 Personen, 56-59 Jahre, weiblich
- Tatort
- Hosenfelder Straße, Ufhausen, Großenlüder
- Schaden
- 12,0k €