Motorroller mit Kennzeichen von 1990 - 17-Jähriger ohne Fahrerlaubnis
Eine Streife kontrollierte einen Motorroller mit einem Versicherungskennzeichen von 1990. Dem 17-jährigen Fahrer fehlten sowohl die Versicherung als auch die Fahrerlaubnis. Er sprach von einer 'Testfahrt' und wurde seinen Eltern übergeben.
Am 12.04.25 gegen 15:25 Uhr staunte eine Streife der Polizei Bingen nicht schlecht als sie in Horrweiler auf einen Motorroller aufschließen an dem ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 1990 angebracht war. Die Streife unterzog den Motorroller einer Verkehrskontrolle. Neben der nicht vorhandenen Versicherung ergab sich überdies, dass der 17-jährige Fahrer nicht im Besitz einer für den Motorroller notwendigen Fahrerlaubnis war. Der Fahrer räumte der Streife gegenüber reumütig ein, dass er eine "Testfahrt" habe machen wollen. Er wurde mitsamt des Motorrollers an seine Eltern überstellt, die sich entsprechend wenig erfreut ob der Fahrt ihres Sprösslings zeigten.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 17 Jahre, männlich
- Tatort
- Horrweiler