Urkundenfälschung und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz auf A9

Beim Abschleppen eines liegengebliebenen VW Golf auf der A4 flog ein Schwindel auf: Der 16-jährige Käufer und sein 19-jähriger Fahrer nutzten für das nicht zugelassene und unversicherte Auto Kennzeichen eines stillgelegten Honda. Es folgen Anzeigen.

HermsdorfThüringenVeröffentlicht am
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Ein polnischer VW Bora versuchte einen deutschen VW Golf abzuschleppen. Der Golf hatte zuvor eine Panne auf der A4. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der VW Golf an diesem Tag von dem 16-jährigen Beifahrer in Thüringen gekauft wurde. Er und sein 19-jähriger Freund, welcher den VW fuhr, waren auf dem Heimweg in Richtung Brandenburg. Der frisch gekaufte Golf war jedoch weder zugelassen noch versichert. Dennoch hatte der Jugendliche deutsche Kennzeichen am Fahrzeug angebracht. Diese waren jedoch einem außer Betrieb gesetzten Honda zugehörig. Gegen die beiden jungen Männer wurde eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen.

Quelle: Autobahnpolizeiinspektion